Rechtliche Seite
Redaktionelle Standards
Wie WorkDaten Inhalte recherchiert, prüft, aktualisiert und korrigiert. Wir veröffentlichen Primärquellen, deklarieren Prüfdaten und arbeiten ohne KI-generierte Artikel.
Unser redaktionelles Versprechen
WorkDaten existiert, um die Planung des Arbeitslebens in Europa zu erleichtern. Jede Seite – ob Arbeitstagerechner, Feiertagskalender, Gehaltsvergleich, MwSt-Regel oder Visa-Leitfaden – ist darauf ausgelegt, dem Leser eine klare, überprüfbare Antwort in seiner Sprache zu geben. Wir verstehen dieses Versprechen als Pflicht, nicht als Marketing-Aussage.
Unser redaktionelles Versprechen ruht auf drei Grundsätzen. Erstens muss jede Information auf eine Primärquelle zurückführbar sein, in der Regel eine Behördenwebsite, eine EU-Verordnung oder eine veröffentlichte statistische Datenreihe. Zweitens muss jede Seite ausweisen, wann sie zuletzt geprüft wurde, damit Leser selbst beurteilen können, ob die Antwort aktuell ist. Drittens muss jede Übersetzung von einem Menschen erstellt oder geprüft werden, der Thema und Zielsprache versteht – wir veröffentlichen niemals maschinelle Übersetzungen als Endinhalt.
Wir verfassen keine bezahlten Platzierungen, wir akzeptieren keine Inhalts-Sponsorings für einzelne Daten und wir lassen Werbebeziehungen nicht die veröffentlichten Daten beeinflussen. Eine Tatsache, die uns peinlich wäre zu veröffentlichen, mildern wir nicht ab; ein Hinweis mit rechtlichem Risiko wird ausdrücklich als solcher gekennzeichnet und mit der zuständigen Quelle verlinkt.
Quellen und Zitate
Für die inhaltlichen Aussagen jeder Seite verlassen wir uns ausschließlich auf Primärquellen. Bei Feiertagen nutzen wir den offiziellen Kalender des jeweiligen Innenministeriums, Parlaments oder statistischen Amts. Arbeitstage berechnen wir aus diesen Listen kombiniert mit der jeweiligen Wochenend-Regel; wir greifen nicht auf Drittanbieter-APIs zurück, deren Aktualisierungsfrequenz wir nicht prüfen können.
Für Gehaltsdaten verwenden wir die Verdienststrukturerhebungen von Eurostat, die nationalen Statistikämter (Destatis, INE, ISTAT, INSEE, CBS, Statistik Austria) und veröffentlichte Tarifpläne, wo verfügbar. Werden private Gehaltsumfragen zitiert, nennen wir Name und Erscheinungsjahr direkt auf der Seite.
Für Migrationsinhalte zitieren wir das maßgebliche Gesetz mit Paragraphennummer (deutsches AufenthG, österreichisches NAG und AuslBG, italienisches D.Lgs. 286/1998, niederländisches Vw 2000, französisches CESEDA, spanisches Ley 14/2013 u. a.) und die ausführende ministerielle Erläuterung. Gehaltsschwellen für Visa-Eignung werden aus dem aktuellsten amtlichen Erlass entnommen und entsprechend datiert.
Wenn eine Aussage auf einer Seite anfechtbar sein könnte, ergänzen wir einen Inline-Beleg oder eine Fußnote mit Link auf die maßgebliche URL. Wir berufen uns nicht auf andere kommerzielle Anbieter als Autorität – wenn diese ihre Information aus einer Behördenquelle haben, gehen wir direkt zur Quelle.
Prüfung und Faktencheck
Jeder Zahlenwert auf der Seite wird vor Veröffentlichung gegen mindestens eine offizielle Quelle geprüft. Für Visa-Gehaltsschwellen vergleichen wir den maßgeblichen Erlass, die englische Zusammenfassung des Ministeriums und den EU-Blaue-Karte-Mindestwert, soweit anwendbar. Für Steuerstufen und Sozialversicherungs-Höchstgrenzen lesen wir das jeweilige Jahres-Finanzgesetz oder die Durchführungsverordnung direkt. Wir akzeptieren keine "jemand sagte uns"-Daten.
Jede Visa-, Feiertags- oder Gehaltsseite wird mindestens einmal jährlich vollständig geprüft, und erneut, wenn uns über Amtsblatt-Monitoring eine Änderung des zugrundeliegenden Gesetzes oder Schemas bekannt wird. Das auf einer Seite angezeigte „Zuletzt geprüft"-Datum ist das Datum der jüngsten vollständigen Prüfung, nicht das Datum der zugrundeliegenden Daten.
Wird ein Fehler entdeckt, veröffentlichen wir die Korrektur direkt auf der Seite und aktualisieren das Prüfdatum. Bei wesentlichen Korrekturen – etwa einer falschen Gehaltsschwelle, die einen Antragsteller in die Irre führen könnte – fügen wir einen ausdrücklichen Hinweis hinzu, was falsch war und wann es korrigiert wurde. Fehler werden nicht stillschweigend überschrieben.
Wie oft wir aktualisieren
Feiertage für die nächsten zwölf Monate werden jährlich im Januar bestätigt, wenn die meisten Mitgliedstaaten den Kalender des Folgejahres veröffentlicht haben. Wir verifizieren jeden Länderkalender erneut gegen die vom nationalen Parlament, Amtsblatt oder statistischen Amt veröffentlichte Quelle. Arbeitstagsberechnungen folgen automatisch aus der verifizierten Feiertagsliste.
Visa-Gehaltsschwellen werden zu Jahresbeginn und erneut bei unterjährigen Änderungen geprüft. Die deutsche Blaue-Karte-Schwelle, die Punkteschwellen der österreichischen Rot-Weiß-Rot-Karte, die niederländischen HSM-Gehälter, die französischen Talent-Passport-Mindestwerte, die spanische HQP-Obergrenze und die italienischen Decreto-Flussi-Kontingente ändern sich häufig – wir beobachten jedes Amtsblatt gezielt.
Statistische Inhalte wie Durchschnittsgehälter und Lebenshaltungskosten werden aktualisiert, sobald das zuständige Statistikamt eine neue Veröffentlichung herausbringt, typischerweise ein bis zweimal pro Jahr. Wir interpolieren nicht zwischen Veröffentlichungen; ist der jüngste Wert aus dem Vorjahr, weist die Seite das Datenjahr ausdrücklich aus.
Rechts- und Verfahrenshinweise zur Einwanderung werden mindestens zweimal pro Jahr geprüft und immer dann, wenn eine wesentliche Reform in Kraft tritt (z. B. die deutsche Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024, die österreichische RWR-Karten-Reform 2023 oder periodische CESEDA-Änderungen in Frankreich). Reformbetroffene Seiten tragen mindestens 30 Tage nach der Änderung ein sichtbares „Aktualisiert"-Banner.
KI-Offenlegung
Wir veröffentlichen keine KI-generierten Artikel. Die Sachtexte auf WorkDaten werden von Menschen geschrieben – dem Gründer und einer kleinen Gruppe von Fachprüfern. Wir nutzen Software, um Änderungen an Quellseiten zu erkennen, ablaufende Daten zu kennzeichnen und repetitive Tabellen zu erstellen. Wir nutzen keine Software, um die erläuternden Texte rund um diese Tabellen zu verfassen.
Übersetzungen in unsere 25 Sprachen entstehen durch eine Kombination aus professioneller Übersetzung und menschlicher Prüfung. Wir veröffentlichen keine rohen maschinellen Übersetzungen als Endinhalt. Wo wir in einer Sprache keine hochwertige Übersetzung abschließen konnten, wird die entsprechende Seite vom Indexieren zurückgehalten, anstatt minderwertigen Inhalt auszuliefern.
Wenn Sie vermuten, dass eine Passage maschinell erzeugt wurde, schreiben Sie uns bitte an die Adresse im Kontakt-Abschnitt – wir prüfen und überarbeiten die Passage öffentlich.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
WorkDaten wird vom Gründer selbst finanziert und arbeitet ohne externes Investment. Wir vertreten keine Anwaltskanzlei, Migrationsberatung, Bank oder Umzugsagentur. Sollten wir künftig Affiliate-Links einsetzen – etwa zu einer anerkannten Banking-App für zuziehende Expats – tragen diese Links eine sichtbare „Affiliate"-Kennzeichnung und erscheinen ausschließlich auf Seiten, auf denen die Empfehlung dem Leser wirklich hilft, nie auf den Datenseiten selbst.
Wir nehmen keine Zahlungen für redaktionelle Berichterstattung an. Wir listen Visa-, Gehalts- oder Feiertagsinformationen nicht gegen Entgelt. Wir verstärken oder verbergen kein Land aus kommerziellem Interesse. Wenn Sie vermuten, dass ein Inhalt durch eine nicht offengelegte Beziehung beeinflusst ist, erreichen Sie über die Kontaktangaben am Seitenende direkt den Gründer.
Korrekturen und Feedback
Wir begrüßen Hinweise auf Korrekturen. Wenn Sie einen Sachfehler entdeckt haben – ein falsches Feiertagsdatum, eine veraltete Gehaltsschwelle, eine fehlerhafte Visa-Voraussetzung – kontaktieren Sie uns über die Kontaktseite oder die dort genannte E-Mail-Adresse. Die meisten Korrekturen werden innerhalb einer Arbeitswoche umgesetzt; dringende Korrekturen, die Antragsteller in die Irre führen könnten, innerhalb von 24 Stunden.
Jede Korrektur wird mit Seiten-Slug, Meldedatum, Behebungsdatum und einer kurzen Beschreibung protokolliert. Ein öffentliches Korrekturprotokoll führen wir noch nicht; es wird 2026 zum zweiten Jahrestag des Sites veröffentlicht.
Qualifikationen von Autoren und Prüfern
WorkDaten wurde von einem in Österreich ansässigen Softwareentwickler und grenzüberschreitend tätigen Freiberufler gegründet, der seit mehreren Jahren EU-Einwanderung, Lohnabrechnung, Steuern und Rechnungsstellung in verschiedenen Mitgliedstaaten selbst durchläuft. Die Plattform entstand, weil der Gründer in seiner Muttersprache keine einzige vertrauenswürdige Referenz für die Fragen finden konnte, die er für sich, seine Familie und seine kleinen Geschäftskunden stellte.
Inhaltliche Visa-Themen werden, wo möglich, von Lesern geprüft, die das beschriebene Visum selbst halten (eine Blaue-Karte-Seite wird also von einem aktuellen Blaue-Karte-Inhaber geprüft, eine DAFT-Seite von einem aktuellen DAFT-Unternehmer usw.) sowie von Anwälten oder Migrationsberatern, die wir themenbezogen konsultieren. Die Identitäten der Prüfer werden auf einzelnen Seiten nicht veröffentlicht, um deren Privatsphäre zu schützen; eine zusammenfassende Liste der Qualifikationen ist über die Kontaktseite auf Anfrage erhältlich.
Statistische Inhalte werden gegen die Primärveröffentlichung von einem Teammitglied mit Hochschulausbildung in Wirtschaft oder Statistik geprüft. Steuer- und Lohnabrechnungsinhalte werden gegen die maßgebliche Gesetzgebung von einer Person geprüft, die in der jeweiligen Jurisdiktion bereits eingereicht hat.
Wie es funktioniert
WorkDaten keeps privacy, cookie and terms information close to the rest of the platform so users can review important policies without losing the same language and navigation context.
Beispiel-Anwendungsfall
Before relying on a calculator for a recurring workflow, a team can review the legal pages to understand how WorkDaten frames privacy, cookies and platform responsibilities.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen, bevor Sie sich auf die Inhalte der Seite verlassen.
- Wozu dient die Seite Redaktionelle Standards?
- Sie erklärt die rechtliche, datenschutzbezogene oder nutzungsbezogene Grundlage für diesen Teil von WorkDaten.
- Erzeugen Rechnereingaben automatisch ein Konto?
- Nein. Die Nutzung der Rechner erstellt nicht automatisch ein Konto.
- Wie sollten rechtliche Seiten verstanden werden?
- Sie erklären die Plattformposition in klarer Sprache, ersetzen aber keine formelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen.
- Bietet WorkDaten regulierte Beratung an?
- Nein. WorkDaten bietet Planungsinformationen und Schätz-Tools, während regulierte Entscheidungen weiter offiziell geprüft werden müssen.
- Wie geht WorkDaten mit meinen Daten um?
- WorkDaten speichert nur die technisch notwendigen Daten zum Betrieb (Server-Logs, aggregierte Analysen, Cookie-Einstellungen) sowie Daten, die Sie aktiv über das Kontaktformular senden. Rechnerwerte bleiben auf Ihrem Gerät.
- Wo finde ich die vollständige Datenschutzerklärung?
- Die Datenschutzerklärung ist im Footer und im Rechtsbereich verlinkt und erklärt erhobene Daten, Zwecke, Speicherdauer und Ihre Rechte unter DSGVO.
- Verwendet WorkDaten Cookies?
- Es werden essenzielle Cookies für den Betrieb verwendet sowie eine optionale Analyse-Ebene, die nur nach Zustimmung im Cookie-Banner geladen wird.
- Wie übe ich meine DSGVO-Rechte aus?
- Nutzen Sie den Kontakt-Link im Footer für Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit. Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen beantwortet.
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?
- WorkDaten wird aus der EU betrieben und unterliegt der DSGVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Sitz des Betreibers; Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung.
- Wo finde ich die Nutzungsbedingungen?
- Die Nutzungsbedingungen sind im Footer und im Rechtsbereich verlinkt und beschreiben Leistungsumfang, Grenzen und kommerziellen Rahmen.