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EU-Kündigungsfrist-Rechner
Wählen Sie Ihr Land, geben Sie an, ob Sie (Arbeitnehmer) oder Ihr Arbeitgeber kündigt, ergänzen Sie Betriebszugehörigkeit und Kündigungsdatum — wir berechnen die gesetzliche Kündigungsfrist und den spätestmöglichen letzten Arbeitstag.
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Kündigungsfristen unterscheiden sich stark zwischen EU-Ländern. Der Rechner wendet das Arbeitsrecht des gewählten Landes an, mit Tarifvertragshinweisen.
Warum Kündigungsfristen in Europa so stark variieren
Eine Kündigungsfrist ist die Zeit, die zwischen der Kündigungserklärung einer Partei und dem tatsächlichen Vertragsende liegen muss. In den meisten europäischen Arbeitsgesetzen ist diese Frist asymmetrisch gestaltet: Der Arbeitnehmer schuldet meist eine kürzere Frist als der Arbeitgeber, und die Arbeitgeberpflicht wächst oft mit der Betriebszugehörigkeit. Belgien und Polen sind die Hauptausnahmen — dort gilt für beide Seiten die gleiche Staffel.
Über die reine Zahl hinaus greifen vier praktische Ebenen ineinander: das gesetzliche Minimum (Untergrenze, die kein Vertrag unterschreiten darf), der einschlägige Tarifvertrag (Tarifvertrag, CCNL, convention collective — oft länger als das Minimum), der individuelle Arbeitsvertrag (kann die Tariffrist für leitende Rollen verlängern) und die Schutzstatus-Ebene (Schwangerschaft, Elternzeit, Langzeitkrankheit, anerkannte Behinderung, Betriebsratsmitgliedschaft), die alle vorhergehenden Ebenen aussetzen oder überlagern kann. Die Probezeit ist die einzige Konstellation, in der die meisten Länder eine taggleiche Kündigung ohne Frist zulassen.
Der Rechner von WorkDaten liefert eine KONSERVATIVE Schätzung auf Basis des gesetzlichen Minimums für zehn europäische Länder. Wo die Regeln stark branchenabhängig sind (italienische CCNL, französische conventions, britische Vertragsüberlagerung), weist eine Warnung darauf hin, vor jeder Entscheidung den eigenen Vertrag zu prüfen. Die Ergebnisseite zeigt zudem die Rechtsgrundlage und verlinkt die offizielle Quelle des Arbeitsgesetzes, damit Sie den Wert unabhängig verifizieren können. Es handelt sich um eine Planungsschätzung, kein Ersatz für die Beratung durch eine Arbeitsrechtskanzlei oder die zuständige Arbeitsbehörde.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen, bevor Sie sich auf die Inhalte der Seite verlassen.
- Reicht das Ergebnis zur Planung meines Kündigungstermins?
- Ja für die Planungsphase, nein für den verbindlichen Termin. Nutzen Sie den Rechner, um Szenarien durchzuspielen, Länder zu vergleichen und ein Schreiben zu entwerfen — und lesen Sie dann Ihren Arbeitsvertrag und den einschlägigen Tarifvertrag, bevor Sie kündigen. Wenn Vertrag oder Tarif eine längere Kündigungsfrist als das gesetzliche Minimum vorsehen, gilt diese längere Frist.
- Warum ist die Arbeitgeber-Kündigung länger als die Eigenkündigung?
- Weil das Arbeitsrecht in den meisten EU-Ländern den Arbeitnehmer als die schwächere Partei im Arbeitsverhältnis schützt. Asymmetrische Fristen geben einem Gekündigten mehr Zeit, eine neue Stelle zu finden, während der Arbeitgeber (mit mehr Ressourcen) schneller nachbesetzen kann. Deutschland, Österreich, Niederlande und Belgien wenden asymmetrische Staffeln an; Spanien und Polen nutzen gleiche Staffeln für beide Seiten.
- Was gilt während der Probezeit?
- Die meisten EU-Länder erlauben in der Probezeit eine Kündigung mit kurzer oder gar keiner Frist — Niederlande und Österreich gestatten eine taggleiche Kündigung, Deutschland verlangt zwei Wochen, in Frankreich richtet sich die Frist nach der bereits abgelaufenen Probezeit (24 Std. bis 1 Monat). Der Rechner schaltet automatisch auf die Probezeitregel um, sobald Sie diese Vertragsart wählen.
- Berücksichtigt der Rechner besonderen Schutz?
- Teilweise. Der Rechner zeigt eine deutliche Warnung an, wenn Sie Schwangerschaft, Elternzeit, Langzeitkrankheit, anerkannte Behinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft wählen — diese Szenarien sind zu landesspezifisch und verfahrensrechtlich komplex, um sie in einem generischen Tool zuverlässig abzubilden. In jedem gekennzeichneten Fall lautet die Empfehlung: vor jeder Kündigungshandlung einen Arbeitsrechtsanwalt oder den Betriebsrat konsultieren.
- Gelten die gleichen Fristen für befristete Verträge?
- Nein. Befristete Verträge können in den meisten EU-Ländern von keiner Seite vor dem vereinbarten Endtermin gekündigt werden, außer aus wichtigem Grund. Der Rechner schaltet daher bei Auswahl 'befristet' auf den Hinweis 'Vertrag prüfen' um — die rechtlichen Folgen sind zu einzelfallabhängig, um sie generisch zu schätzen.
- Ist das Tool kostenlos?
- Ja. Alle zehn Länder, sämtliche Berechnungspfade, die lokalisierte Oberfläche und die Verweise auf die offiziellen Quellen sind kostenlos und ohne Anmeldung. Die Seite wird durch kontextbezogene Werbung finanziert. Spätere kostenpflichtige Funktionen (Szenarien speichern, herunterladbare PDF-Brief-Vorlagen) werden optional ergänzt.