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Methodik
Woher die Zahlen auf WorkDaten stammen: amtliche Quellen für Feiertage, Arbeitstagsberechnungen, Gehaltsvergleiche, Visa-Schwellen und Steuerregeln – Land für Land.
Gesetzliche Feiertage
Feiertagsdaten werden aus der amtlichen Quelle jedes Landes übernommen. Für Deutschland nutzen wir die konsolidierten Bundesländerlisten des Bundesministeriums des Innern und gleichen sie mit den von jeder Landesregierung veröffentlichten Kalendern ab; regionale Feiertage wie Allerheiligen oder Reformationstag werden bei dem jeweiligen Land geführt, nicht als bundesweite Feiertage.
Für Österreich nutzen wir den Zeitplan des Arbeitsruhegesetzes plus die Landespatron-Tage (Leopolditag in Niederösterreich, Florianitag in Oberösterreich usw.). Für Frankreich den offiziellen Service-Public.fr-Kalender mit ausdrücklicher Erwähnung der Sonderregelung Elsass-Mosel. Für Italien die offizielle MEF-Liste mit separaten Hinweisen zu kommunalen festività patronali.
Für Spanien nutzen wir den jährlichen Erlass des Ministerio de Trabajo plus die Ergänzungen der Autonomen Gemeinschaften und die kommunalen fiestas locales. Für die Niederlande die Officiële Bekendmakingen und die CAO-spezifischen Beobachtungshinweise.
Bewegliche Feiertage – Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, Orthodoxes Ostern, Yom Kippur wo beobachtet, Eid al-Fitr wo beobachtet – werden algorithmisch nach den kirchlichen oder astronomischen Standardregeln berechnet und dann gegen das veröffentlichte Datum des laufenden Jahres geprüft.
Berechnung der Arbeitstage
Arbeitstage für ein Land und einen Zeitraum werden berechnet als: alle Kalendertage im Zeitraum, abzüglich aller Samstage und Sonntage (oder des lokal definierten Wochenendes), abzüglich aller gesetzlichen Feiertage, die auf Montag bis Freitag fallen und in diesem Land (oder der gewählten Region) begangen werden. Brückentage werden nicht abgezogen, sofern der Nutzer keine brückentag-adjustierte Ansicht gewählt hat.
Wir verwenden durchgehend den gregorianischen Kalender; ISO-Wochennummerierung nach ISO 8601 mit Montag als erstem Wochentag. Halbe Feiertage (z. B. Heiliger Abend in manchen deutschen Tarifverträgen oder Silvester in Österreich) zählen in der Berechnung als voller Arbeitstag mit erläuterndem Hinweis, da die Halbtagsbehandlung vom Tarifvertrag des Arbeitgebers abhängt.
Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, gewähren die meisten EU-Länder keinen Ersatztag, einige aber doch (Vereinigtes Königreich, Irland und Portugal in manchen Jahren). Wir folgen der länderspezifischen Regel und kennzeichnen die Substitution, wo sie greift.
Gehaltsvergleiche
Gehaltsvergleiche kombinieren drei Primärquellen: Eurostats Verdienststrukturerhebung (vierjährliche SES-Veröffentlichung plus jährliche Aktualisierungen des Indikator-Subsets), die nationalen Statistikämter (Destatis Verdienste, Statistik Austria Verdienststrukturerhebung, ISTAT Indagine sulla Struttura delle Retribuzioni, INSEE DADS/DSN, INE Encuesta de Estructura Salarial, CBS Loonstructuuronderzoek) und veröffentlichte Tarifpläne, wo diese verbindlich sind.
Wir berichten standardmäßig den Median-Bruttolohn, weil der Median in Einkommensverteilungen aussagekräftiger ist als der Mittelwert. Veröffentlicht die Quelle nur den Mittelwert, sagen wir das ausdrücklich und ergänzen den Median, wenn eine externe Erhebung ihn liefert. Senior-, Mid- und Junior-Stufen werden gemäß der Seniority-Klassifikation der Quelle definiert (typischerweise nach Berufsjahren) – wir erfinden keine einheitliche länderübergreifende Klassifikation.
Lebenshaltungskosten-Anpassungen nutzen die Comparative Price Levels von Eurostat für die jeweilige Hauptstadt oder den Landesdurchschnitt, wenn der Städteindex nicht veröffentlicht ist. Netto-Berechnungen nutzen die amtlichen Steuerstufen und Sozialversicherungssätze des auf der Seite genannten Jahres; wir interpolieren nicht auf ein Teiljahr.
Migrations- und Visa-Schwellenwerte
Jede Visa-Seite zitiert direkt die maßgebliche Primärgesetzgebung: deutsches AufenthG und BeschV; österreichisches NAG, AuslBG und die jährliche Schlüsselkraftverordnung; niederländisches Vw 2000 und die IND-Richtlinien; französisches CESEDA und die Talent-Passport-Dekrete; italienisches D.Lgs. 286/1998 und das Decreto Flussi; spanisches Ley 14/2013 und das Reglamento de Extranjería. Die Artikel- oder Paragraphennummer steht in der Zeile neben dem entsprechenden Erfordernis.
Gehaltsschwellen (EU-Blaue-Karte-Mindestwert, RWR-Karte-Punkte, HSM-Mindestlöhne, Talent-Passport-Untergrenze, HQP-Obergrenze usw.) werden aus dem jüngsten amtlichen Erlass übernommen. Für Deutschland ist die Blaue-Karte-Schwelle der jährlich vom BMAS veröffentlichte Wert; für Österreich die RWR-Karten-Schwellen der jüngsten Schlüsselkraftverordnung; für die Niederlande veröffentlicht die IND die HSM-Mindestlöhne quartalsweise; für Italien wird das Decreto Flussi jährlich in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht.
Wo ein Visum gleichwertige Berufserfahrung als Ersatz für einen Hochschulabschluss zulässt, zitieren wir die Durchführungsregel und erklären, wie die Behörde des Aufnahmestaats die Gleichwertigkeit prüft – typischerweise durch ZAB Anabin (Deutschland), NARIC (Vereinigtes Königreich), ENIC-NARIC (EU-allgemein) oder die zuständige Anerkennungsstelle.
Bearbeitungszeiten auf Visa-Seiten sind beobachtete Medianwerte (nicht gesetzliche Höchstgrenzen) und sind als Näherungen gekennzeichnet. Wo ein Land amtliche Median-Bearbeitungszeiten veröffentlicht, verlinken wir direkt auf den Bericht.
Steuer- und MwSt-Regeln
Einkommensteuerstufen werden direkt aus dem jährlichen Finanzgesetz oder dessen Durchführungsverordnung jedes Landes übernommen – Bundesfinanzministerium für Deutschland, BMF für Österreich, Belastingdienst für die Niederlande, Service-Public.fr für Frankreich, Agenzia delle Entrate für Italien, Agencia Tributaria für Spanien. Weicht das Steuerjahr vom Kalenderjahr ab (z. B. UK), weisen wir dies ausdrücklich aus.
Sozialversicherungs-Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen werden von der Sozialversicherungsbehörde jedes Landes übernommen und jährlich neu veröffentlicht.
MwSt-Regeln zitieren das jeweilige nationale MwSt-Gesetz plus die EU-MwSt-Richtlinie 2006/112/EG bei grenzüberschreitenden Fragen. Standard-, ermäßigte, stark ermäßigte und Null-Sätze werden der TEDB der Europäischen Kommission entnommen und gegen das aktuelle Sätzeblatt des nationalen Finanzministeriums geprüft. Reverse-Charge-Hinweise für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen folgen Artikel 196 der Richtlinie.
Aktualisierungsfrequenz und bekannte Grenzen
Jährliche Daten – Feiertage, Steuerstufen, Gehaltsschwellen – werden im Januar jedes Jahres aktualisiert, in der Regel innerhalb der ersten zwei Arbeitswochen. Unterjährige Änderungen (monatliche BMAS-Anpassungen in Deutschland, quartalsweise RWR-Schwellen-Updates in Österreich, länderspezifische Mid-Year-Erlasse) werden innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung übernommen und das „Zuletzt geprüft"-Datum aktualisiert.
Statistische Daten – Durchschnittsgehälter, Lebenshaltungskosten – werden aktualisiert, sobald das zuständige Statistikamt eine neue Veröffentlichung herausbringt, üblicherweise jährlich, gelegentlich halbjährlich. Wir interpolieren keine Lücken; wir nennen das Datenjahr ausdrücklich und veröffentlichen erneut, wenn die neue Ausgabe vorliegt.
Bekannte Grenzen: Tarifgebundene Branchen-Mindestlöhne (italienisches CCNL, branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland, niederländische CAO-Löhne) werden derzeit nicht quantitativ auf den Gehaltsseiten ausgewiesen, sondern nur narrativ erwähnt. Regionale subkommunale Steuerzuschläge (Kirchensteuersatz je Bundesland in Deutschland, IRPF-Autonomenzuschläge in Spanien, italienische addizionale comunale) werden auf Seitenebene nicht detailliert ausgewiesen; bei konkretem Bedarf erfragen Sie den Satz per E-Mail.
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